Während einer Critical Mass gilt selbstverständlich die deutsche Straßenverkehrsordnung. Daraus sollte jeder Teilnehmer für sich ableiten:
- Nach § 27 Abs. 1 StVO bilden mehr als 15 Radfahrer einen Verband und dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Benutzungspflichtige Radwege müssen als Verband nicht befahren werden.
- § 27 Abs. 3 StVO fordert, dass ein Fahrzeugverband für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu erkennen ist. Eine Kennzeichnung ist explizit nur für Kraftfahrzeuge gefordert, momentan scheint es angesichts der Seltenheit, mit der Fahrradfahrer auch in Zeiten des so genannten Fahrradboomes auf der Fahrbahn fahren, bei mehr als 15 Radfahrern allerdings keinen Zweifel zu geben, dass eine Verbandsfahrt vorliegt.
- Genau wie jeder andere Fahrzeug-Verband gilt eine Critical Mass im Prinzip als ein einzelnes Fahrzeug und bleibt deshalb eng zusammen, um die Eigenschaft des Fahrzeugverbandes zu betonen. Daraus folgt eine moderate Geschwindigkeit des Verbandes, in der Regel etwa 15 Kilometer pro Stunde, so dass der Verband nicht auseinanderreißt.
- Sobald das erste Fahrrad der Critical Mass eine grüne Ampel überquert, fährt der gesamte Verband über die Ampel, auch wenn sie zwischenzeitlich auf rot umschaltet. Nähert sich der Verband einer roten Ampel, wartet die gesamte Critical Mass die nächste Grünphase ab. Insbesondere bei Ampeln ist eine geschlossene Einheit der Critical Mass wichtig, da vereinzelte Ausreißer aus der Critical Mass nicht mehr dem Verband angehören und auf diese Weise nicht bloß Rotlichtverstöße begehen, sondern sich auch unnötig gefährden.
- Da momentan Unklarheit herrscht, welche Version der Straßenverkehrsordnung gültig ist, empfiehlt es sich, als Fahrrad-Verband auf der Fahrbahn eventuell vorhandene Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten, um Rotlichtverstöße gänzlich ausschließen zu können.
- Auch wenn eine Critical Mass als Fahrradverband nicht an die Radwegbenutzungspflicht gehalten ist, hat sie auf Straßen, die mit Zeichen 254 beschränkt sind, nichts verloren.
- Das Auffahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist lebensgefährlich! Selbst mit der kritischen Masse im Rücken darf eine Autobahn unter keinen Umständen befahren werden, das gilt sowohl für recht harmlos aussehenden Beginn der Bundesautobahn 24 am Horner Kreisel und der Bundesautobahn 255 an den Elbbrücken, als auch für die Bundesautobahn 7 im Hamburger Stadtgebiet. Kraftfahrstraßen wie die Sülldorfer Landstraße in Rissen oder die Zeppelinstraße am Flughafen dürfen allenfalls mit Führung der Polizei befahren werden.
- Der übrige Verkehr, insbesondere der Gegenverkehr, wird nicht vorsätzlich blockiert. Wenn sich Fahrzeuge an Kreuzungen durch den Verband drängeln wollen, so ist es besser, sie durchzulassen als die Situation mit Provokationen weiter zu verschärfen.
- Fußgängern sollte insbesondere an Fußgängerampeln und Fußgängerüberwegen das Queren der Straße ermöglicht werden. Auch wenn das der Fahrzeugeigenschaft eines Verbandes zuwiderläuft, lässt sich damit eine unnötige Gefährdung vermeiden.
- Bei bergab verlaufenden Strecken nicht zu viel Geschwindigkeit aufnehmen und stets bremsbereit sein, mitunter liegt das nächste Stauende unvermittelt hinter der Kurve.
- Sollte die Polizei die Critical Mass während ihrer Fahrt begleiten, so gelten die Anweisungen der Polizei.


Wenn Deppen wie sie mit ihrer Zeit nichts bessers anzufangen wissen, als den Freitagsverkehr zu blockieren ist das armselig. Ggf. wäre es günstiger mal einen entsprechenden Gegen-Flashmob zu organisieren, der “zufällig” Fahrräder abfackelt, wäre doch lustig, oder?
@Radfahrer Hasser:
Nur ein Statement:
Made my Day, du Idiot!
Wir können ja nächstes Mal alle mit dem Auto kommen, aber ich weiß nicht, ob das den Autofahrern besser gefiele.
Ts, militante Autofahrer..
Ich hab gehört, wollte man das, würden Autos noch viel besser brennen, die bringen den Brandbeschleuniger ja gleich mit
Aber das wollen wir ja gar nicht!
Stattdessen wünschen wir auch den “armen Autofahrern” ein schönen Tag!
Ich persönlich finde es tatsächlich sehr witzig, Menschen wie Sie es sind den Tag zu verderben und “dafür zu sorgen”, dass Sie später als geplant in Ihr sicherlich unverdientes Wochenende kommen. Menschen wie Sie gehören nicht auf die Straße, denn offensichtlich sind Sie zu sehr von Emotionen geleitet, als dass Sie sicher und mit Bedacht auf Andere am Verkehr teilnehmen könnten.
Ich hoffe also sehr, dass ich gerade Ihnen auch in vier Wochen wieder für unfassbar lange 15 Minuten den Weg “versperre”.
(Armselig sind übrigens nicht wir, sondern Ihre Rechtschreibung, denn das Wörtchen “sie” schreibt man in dem von Ihnen verwendeten Zusammenhang groß.)
naja, auch wenn ich mit dem Kollegen ganz oben nicht wirklich d´accord gehe, schreibt man das sie in der Ansprache an mehrere klein. “Genosse Rechtschreibung”
Ich verstehe es hier als Anrede und dann muss es groß geschrieben werden…
Bitte nicht die Trolle füttern!
Hey Hasser,
ich glaub du hasst dich selbst, kann’s sein?
Wir wollen darauf aufmerksam machen, das mehr für das Radfahren getan wírd und insbesondere du lieber Hasser, würdest davon profitieren. Du könntest dich über noch mehr Radfahrer freuen. Ja freuen! Denn stell dir vor, wir Radfahrer würden alle mit dem Auto fahren? Na, wieviel Platz hättest du da wohl noch?
Versuchs mal so zu sehen!
Übrigens, ich finde Autofahrer toll, da sind manchmal echt nette Menschen drin
Du solltest dringend einmal mit einem Psychiater sprechen. Bei den verbitterten Gewaltphanthasien bist Du wie eine tickende Zeitbombe. So etwas muß rasch entschärft werden.
Tu Dir selbst den Gefallen, bevor es zu spät ist.
Johannes
ohje… Wenn man keine Ahnung hat – einfach mal…
Bin grad zu faul die vielen Argumente niederzuschreiben, die es erforderlich machen durch solche Aktionen auf die miserable Situation von RadfahrerInnen in Hamburg aufmerksam zu machen.
Die AutofahrerInnen, die sich über Radfahrer aufregen, sollten sich mal überlegen, wie es wäre, wenn sich auch noch jeder Radler allein in ein Auto setzen würde. Noch mehr Stau, noch mehr Zeit- und Treibstoffverschwendung, noch schlechtere Luft. Seid froh über jede/n einzelne/n radler in dieser Auto-lastigen Stadt!
WITZIG! (also der Kommentar hier drüber)
In wie weit wird denn Abs.2 des §27 bei den Fahrten beachtet?
“Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen;”
Darauf verzichten wir, naja, notgedrungen. In der Regel ist nach ein paar Minuten die Polizei vor und hinter uns und sichert die Kreuzungen ab, da scheint es mir recht kompliziert zu sein, alle fünfhundert Meter oder alle 90 Sekunden eine Lücke zu stauen, die Polizeiwagen wegzufahren, die Kraftfahrzeuge passieren zu lassen, um anschließend wieder die Kreuzung zu sperren.
@BikeLover
Daumen hoch für Deinen tollen Kommentar – ich stimme Deiner Sichtweise zu. Und ja, auch ich habe tatsächlich schon den ein oder anderen Autofahrer getroffen, in dem ein netter Mensch drin war …
Ich freue mich jedenfalls auf viele, viele, viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die bei dieser Fahrt mitmachen. Auch ich fahre viel mit dem Automobil und laufe zu Fuß durch Hamburgs Straßen. Allerdings wird niemand stärker angefeindet und vorverurteilt wie die Radfahrer. Allerdings zeige ich gerne mit dem Finger auf die Radlerinnen und Radler unter uns, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen, ohne Licht in der Dunkelheit fahren, oder durch überhöhte Geschwindigkeit vor allem Fußgängerinnen und Fußgägnger in Gefahr bringen.
So bin ich unter vielen einer, der sich als Radler ein wenig Aufmerksamkeit da erradeln will, wo er sie zum Überleben, ja auch ich wurde schon unberechtigter Weise Bei Tempo dreißig abgeschossen, dringend benötigt. Von den nicht produzierten Emissionen nicht zu reden. Wie sagte eine berühmte amerikanische Presönlichkeit so schön: nichts läßt sich mit einer einfachen Fahrradfahrt vergleichen, so erfüllend und erhebend ist sie!(sinngemäß)
Wie sieht’s eigentlich aus mit einer Anmeldungspflicht nach §29 Abs. 2?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__29.html
Ich denke, eine übermäßige Straßenbenutzung im Sinne des § 29 II StVO liegt vor, muss aber hingenommen werden, wenn es sich um eine Demo handelt. Eine Demonstration ist vom Grundgesetz geschützt (Art. 8); der Gesetzesvorbehalt des Versammlungsgesetzes greift nicht bei Spontandemonstrationen. Damit die Spontaneität gewahrt bleibt, ist es schon sehr sinnvoll, den Abfahrtsort erst sehr spät bekanntzugeben. Was meiner Meinung nach deutlicher gemacht werden sollte, ist die Botschaft (=mehr Rechte für Radfahrer[?]), damit eine CM-Fahrt von unvoreingenommenen Beobachtern nicht nur als lustige Freizeit-Rudel-Radelei, sondern auch als Demonstration wahrgenommen wird. Also: aus den mitgeführten Ghettoblastern keine Musik, sondern laute Parolen schallen lassen? Plakate?
Es braucht nicht zwingend Parolen oder Plakate. Die Masse der Radfahrer inmitten des Autoverkehrs IST ja bereits die Botschaft („The medium is the message.“, Marshall McLuhan), denn sie verschaffen sich als Gruppe einen Platz der Aufmerksamkeit.
Das wird von zahlreichen Passanten am Straßenrand und Autofahrern auch so verstanden. Sicher nicht von allen, da stimme ich Ihnen zu.
Aber gerade das „Fehlen“ von plakativen Parolen und lauthalsen Forderungen macht in meinen Augen die Stärke der Aussage aus. Sie muss also nicht geschrien oder groß plakatiert werden, sondern spricht in der – von der Musik abgesehen, die man sicher kritisch betrachten kann – lautlosen Rollbewegung besonders intensiv für sich.
Konsequent wäre dann in der Tat das pure Radfahren, ohne Musik, ohne Parolen. Die Stille ist ja mitunter ein unübertroffenes Argument für mehr Unterstützung von Radverkehr!
da steh doch wieder das thema veranstalter drin . da es keinen veranstalter gibt und nur ein zufaelliges treffen ist betrifft das gesetz uns ja nicht – wenn ich das mal so richtig verstehe .
mfg
joerg
Ort und Zeit werden öffentlich angekündigt, der Zweck der Veranstaltung war mir auch klar bevor ich nun das erste mal teilgenommen habe. Die Polizei hat offensichtlich auch Kenntnis davon. Wo bitte war das Treffen zufällig?!
Außerdem existiert ein Veranstalter (Betreiber der facebook-Seite), er ist nur nicht namentlich bekannt.
Da steht nur, dass der Veranstalter dafür sorgen muss, “daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden”. Dies betrifft aber nur den zweiten Teil von dem Artikel. Der erste, bei dem es um die Erlaubnis geht, dürfte hiervon unberührt sein.
Oder können wir davon ausgehen, dass eine Erlaubnis ausgesprochen wurde, weil die Polizei Bescheid weiß, sie die Veranstaltung so gut es geht begleitet und unterstützt (sie stoppen ja auch den Auto-Verkehr) und uns auch nicht daran hindert (weder durch Taten noch Worte)?
Danke, Hassprediger! Ich verstehe Deine Fahrweise jetzt viel besser! Steigere Dich ‘rein, ergötze Dich an Deinem Hass oder denk’ mal nach.
Mehr kann man ja kaum erreichen.
Abgesehen davon, dass CM rechtlich rel. sauber aussieht, kann ich mich an viiieeel mehr Ereignisse erinnern, in denen ich als Verkehrsteilnehmer von anderen ein paar Minuten (bisweilen auch länger) aufgehalten wurde (so what!):
- Schützenumzüge im alten Land
- Hochzeit oder Fussball Autocorso
- Harley Days, Triathlon+ Cyclassics
- Demos aller Art
- Trauerzüge
Das ein oder andere davon passiert just for fun – CM hat immerhin eine Message und jeder kann spontan mitmachen.
War ich zu Rad, so schlängelte ich mich durch, War ich in dem Fall motorisiert unterwegs, stellte ich den Motor ab, genoss die Ruhe und dachte bei mir: Wärst Du doch besser Rad gefahren!
und nächstes Jahr ist es ein “scheiss” Radler mehr mit mir !!! Können sich die Personen Kraftfahrzeugführer schon mal freuen ! ^^
Ja, cool. Tolle Sache! Ich finde es richtig gut, das es solche Veranstaltungen gibt. Und so die Radfahrer auch mal auf sich aufmerksam machen. Den leider stehen Radfahrer bei vielen Autofahrern schon lange nicht mehr auf der Liste. Der mit zu beachtenden Verkersteilnehmern.
Und liebe Autofahrer wir können auch statt dessen eine Unterschriften Sammlung machen. So das die City einen Abend im Monat nicht befahren werden darf. Dafür mit Fahrrad. Gefällt das besser.
Lg Despina
du wurdest zwar schon oft genug vergewaltigt, lieber “radfahrer hasser”, aber ich würde auch nochmal gern nachtreten…
ich fahre beides, rad und auto, und ich WETTE, du bist einer der affen, die selbstverständlich nicht blinken, wenn sie die spur wechseln, oder abbiegen,
einer derjenigen, die auch rechts überholen, wenns nicht nach ihrer pfeife läuft,
einer von jenen, die überdurchschnittlich oft hupen, wie ein heulendes kind, dem ein wunsch versagt wird,
einer, der in einer weiteren fahrprüfung fatal durchgefallen wäre.
wäre doch witzig, wenn die welt dafür sorgt, dass leute, die so frustriert über sich selbst sind, wie du, noch mehr frustration abbekommen
stimmt es dass eure fahräder auch blinken? echt gay und ich hoffe ihr hört auf mit dem kack und fangt an auto zufahren wie männer oder seit ihr pussys die nur pedale treten könne?
und seit ihr alles linksgrüne ökospinner ? oder auch ein paar normale?
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